Schutzmaßnahmen – Coronavirus

2. März 2020

Urlaub auf den Kanaren:
Hier finden Sie wichtige offizielle Informationen zur Einreise auf die Kanarischen Inseln von der Kanarischen Regierung.



Aktualisierung 30.4.2020

Reisewarnung des Auswärtigen Amtes verlängert bis 14.06.2020 

Die in Deutschland seit 17.03.20 bestehende Reisewarnung wurde verlängert bis 14.06.2020. Somit sind Urlaubsreisen bis dahin nicht möglich.

Ob ab 15.06.20 Reisen wieder möglich sein werden, lässt sich gegenwärtig nicht sagen. Das hängt von den Entwicklungen in den einzelnen Ländern ab. Da die Kanaren inzwischen die am wenigsten betroffene Region Spaniens sind und besonders La Palma nur sehr wenige Fälle aufweist, hoffen wir darauf, dass hier die Öffnung früher erfolgen wird.


Aktualisierung 24.4.2020

Covid-19 Fälle und Ausgangssperre bis 09.05.2020 

Der Ausnahmezustand wegen des Coronavirus wurde bis zum 09.05.2020 verlängert.

Die Kanaren sind in der Zwischenzeit die Region mit den wenigsten Coronafällen.

Auf La Palma sollen es aktuell noch 43 Fälle sein und seit 1 Woche sind keine neuen mehr hinzugekommen. Die Gesamtzahl von bislang 88 Fällen auf der Insel entspricht 0,10 Prozent der Bevölkerung. 

Die Regierung der Kanarischen Inseln will der spanischen Zentral-Regierung nun einen Antrag vorlegen, der den Einwohnern mehr Bewegungsfreiheit in der Ausgangssperre erlaubt.

Kinder dürfen unter Auflagen ab 26.04. wieder das Haus verlassen. Ein Stufenplan sieht schrittweise Erleichterungen auch für Erwachsene vor. Die Öffnung kleiner Geschäfte, Friseursalons und Finessstudios ist ebenfalls geplant. Die Zustimmung der spanischen Regierung steht jedoch noch aus.

Aktualisierung 24.04.2020

    Umbuchungen Ferienhäuser

    Umbuchungsmöglichkeiten bei bestehenden Buchungen:

    Die Kulanzregelung für bestehende Buchungen gilt für alle Vermietungen mit Anreisetag bis zum 30. Juni 2020. Mieter können einmal ohne Umbuchungskosten auf ein neues Datum innerhalb des Reisezeitraums bis zum 31. Dezember 2021 umbuchen. Die Umbuchung muss mindestens 7 Tage vor dem ursprünglichen Reisedatum erfolgen. 

    Sollten Sie sich aktuell nicht auf einen neuen Reisetermin festlegen können, schreiben wir Ihnen die geleistete Zahlung in Form eines Reisegutscheins bis 31.12.21 gut. Das heißt, Sie können selbst im Dezember 21 noch eine Buchung für 2022 vornehmen. Sollten Sie den Reisegutschein bis Ende 2021 nicht eingelöst haben, kann er dann auch erstattet werden.


    Aktualisierung 30.3.2020

    Spanisches Parlament beschließt Verlängerung der Ausgangssperre um zwei Wochen

    Der Notstand wegen des Coronavirus wurde bis zum 11. April 2020 verlängert.

    Weitere Einschränkungen (z.B vorübergehendes Ausführungsverbot für nicht systemrelevante Tätigkeiten) wurden ebenfalls erlassen.


    Aktualisierung 23.3.2020

    Rückholaktionen ins Heimatland

    Ausländer, die sich noch in Spanien befinden, registrieren sich bitte auf folgenden Webseiten:


    Aktualisierung 18.3.2020

    Rückflugplan Condor nach Deutschland - Stand: 18. März 2020, 18 Uhr

    Die Fluggesellschaft meldet:

    "Condor steht in engem Austausch mit den zuständigen Behörden im In- und Ausland, um sicherzustellen, Urlauber schnellstmöglich wieder nach Hause zu bringen.

    Wir sind in engem Austausch mit dem Auswärtigen Amt zur weiteren Unterstützung. Condor ist Teil der Initiative „Luftbrücke“ des Auswärtigen Amtes. Unter der eigens eingerichteten Webseite www.condor.com/tca/de/fly-home können Urlauber, die sich derzeit im Ausland befinden, über ein Onlineformular angeben, wo sie sich derzeit befinden. Diese Möglichkeit besteht für alle EU-Bürger sowie für Bürger der NAFTA-Staaten (Großbritannien, Norwegen, Liechtenstein, Schweiz, Island).

    Eine Vielzahl an Rückflügen nach Deutschland findet regulär und wie geplant statt. Eine Übersicht für die nächsten 72 Stunden findet sich unten. Sie wird laufend aktualisiert und morgen für die nächsten 72 Stunden veröffentlicht. Weitere Flüge prüfen wir mit Hochdruck.

    Umbuchungs- und Stornierungsmöglichkeiten:

    Allen Gästen, mit einem geplanten Abflug innerhalb der nächsten vier Wochen, bietet Condor eine gebührenfreie Umbuchung des Tickets zu einer alternativen Destination zu einem alternativen Reisezeitraum an. 

    Passagiere, die ihre Reise im Rahmen einer Pauschalreise gebucht haben, wenden sich bitte an ihren Reiseveranstalter.

    Aufgrund eines erhöhten Anrufvolumens an unserer Hotline kann es derzeit zu längeren Wartezeiten kommen. Wir bitten Gäste, deren Flug nicht in den nächsten 72 Stunden geht, sich zu einem späteren Zeitpunkt zu melden. Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten und bedanken uns für Ihre Geduld.

    Übersicht Rückflüge nach Deutschland:

    Liste wird laufend aktualisiert und morgen für die nächsten 72 Stunden veröffentlicht.

    Die aktuelle Liste finden Sie auf der Internetseite der Condor: www.condor.com/tca/de/fly-home !


    18.3.2020 - 18:00 Uhr

    18. März 2020

    18. März 2020, DE1435  Gran Canaria-Düsseldorf

    18. März 2020, DE1519  Gran Canaria-Hamburg

    18. März 2020, DE1463  Gran Canaria-Leipzig

    18. März 2020, DE1481  Gran Canaria-Stuttgart

    18. März 2020, DE1443  Gran Canaria-Hannover

    18. März 2020, DE1523  Gran Canaria-München

    18. März 2020, DE1405  Gran Canaria-Frankfurt

    18. März 2020, DE1407  La Palma-Frankfurt

    18. März 2020, DE1447  La Palma-Hamburg

    18. März 2020, DE1417  La Palma-München

    18. März 2020, DE1479  Teneriffa-Frankfurt

    18. März 2020, DE1487  Teneriffa-Hannover

    18. März 2020, DE1429  Teneriffa-Düsseldorf

    18. März 2020, DE1449  Teneriffa-Hamburg


    19. März 2020

    19. März 2020, DE1403  Fuerteventura-Frankfurt

    19. März 2020, DE1441  Fuerteventura-Hamburg

    19. März 2020, DE1457  Fuerteventura-Düsseldorf

    19. März 2020, DE8220  La Palma-Frankfurt (nicht buchbar)

    19. März 2020, DE3617  Teneriffa-Frankfurt (nicht buchbar)


    20. März 2020

    20. März 2020, DE1405  Gran Canaria-Frankfurt

    20. März 2020, DE1435  Gran Canaria-Düsseldorf

    20. März 2020, DE1427  La Palma-Düsseldorf

    20. März 2020, DE1421  Lanzarote-Düsseldorf

    20. März 2020, DE1409  Lanzarote-Frankfurt

    20. März 2020, DE1439  Lanzarote-Hamburg

    20. März 2020, DE1451  Lanzarote-Stuttgart

    20. März 2020, DE1401  Lanzarote-München

    20. März 2020, DE1455  Lanzarote-Leipzig

    20. März 2020, DE1695  Lanzarote-Hannover

    20. März 2020, DE1449  Teneriffa-Hamburg

    20. März 2020, DE1479  Teneriffa-Frankfurt

    20. März 2020, DE1585  Teneriffa-München

    20. März 2020, DE1429  Teneriffa-Düsseldorf

    20. März 2020, DE1459  Teneriffa-Stuttgart

    20. März 2020, DE1467  Teneriffa-Leipzig


    21. März 2020

    21. März 2020, DE1453  Fuerteventura-Stuttgart

    21. März 2020, DE1441  Fuerteventura-Hamburg

    21. März 2020, DE1457  Fuerteventura-Düsseldorf

    21. März 2020, DE1461  Fuerteventura-Leipzig

    21. März 2020, DE1403  Fuerteventura-Frankfurt

    21. März 2020, DE1413  Fuerteventura-München

    21. März 2020, DE1489  Fuerteventura-Hannover

    21. März 2020, DE1523  Gran Canaria-München

    21. März 2020, DE1443  Gran Canaria-Hannover

    21. März 2020, DE1435  Gran Canaria-Düsseldorf

    21. März 2020, DE1519  Gran Canaria-Hamburg

    21. März 2020, DE1481  Gran Canaria-Stuttgart

    21. März 2020, DE1405  Gran Canaria-Frankfurt

    21. März 2020, DE1429  Teneriffa-Düsseldorf

    21. März 2020, DE1479  Teneriffa-Frankfurt


    22. März 2020

    22. März 2020, DE3551  Gran Canaria-Frankfurt (nicht buchbar)

    22. März 2020, DE1519  Gran Canaria-Hamburg

    22. März 2020, DE1435  Gran Canaria-Düsseldorf

    22. März 2020, DE1463  Gran Canaria-Leipzig

    22. März 2020, DE1443  Gran Canaria-Hannover

    22. März 2020, DE1405  Gran Canaria-Frankfurt

    22. März 2020, DE1523  Gran Canaria-München

    22. März 2020, DE1407  La Palma-Frankfurt

    22. März 2020, DE1423  La Palma-Stuttgart

    22. März 2020, DE1421  Lanzarote-Düsseldorf

    22. März 2020, DE1585  Teneriffa-München

    22. März 2020, DE1479  Teneriffa-Frankfurt

    22. März 2020, DE1429  Teneriffa-Düsseldorf

    22. März 2020, DE1487  Teneriffa-Hannover


    Kanarische Inseln: Einschränkung des Flugverkehrs

    Um das öffentliche Gesundheitswesen zu schützen wird nun der Flugverkehr der Kanaren strengstens reguliert:

    • Ab dem 18. März 2020 dürfen Passagierschiffe von kanarischen Häfen nicht mehr abgelegen.
    • Ab dem 19. März 2020 sind jegliche kommerzielle oder privaten Flüge mit Herkunft jeglichem spanischen Territoriums zu allen Kanarischen Flughäfen verboten, es dürfen keine Passagierbefördernde Flugservices mehr auf kanarischen Flughäfen landen. Passagierschiffe, Sportboote, Urlaubsschiffe dürfen nicht mehr in Kanarischen Häfen anlegen.

    Ausgenommen davon ist u.a. eine tägliche Flugverbindung La Palma-Madrid, La Palma-Tenerife-Norte, weiteres ist im Bolletin der Spanischen Regierung nachzulesen: https://www.boe.es/diario_boe/txt.php?id=BOE-A-2020-3822

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    Am 14. März 2020 wurde in Spanien der Alarmzustand erklärt, es ist verboten sich ohne besonderen Grund* (*Gründe siehe Aktualisierung vom 14. März) auf öffentlichen Straßen aufzuhalten.

    Das schließt Strandbesuche und Spaziergänge an der Strandpromenade ein! Verstöße werden mit hohen Strafen sanktioniert. Supermärkte sind geöffnet – folgen Sie dort unbedingt den Hygieneanweisungen und halten sie 1,5 Meter Abstand zu anderen Personen.


    Aktualisierung 17.3.2020

    Evakuierungsflüge der Condor

    Condor holt Urlauber aus Zielgebieten nach Hause.

    Condor steht in engem Austausch mit den zuständigen Behörden im In- und Ausland, um sicherzustellen, Urlauber schnellstmöglich wieder nach Hause zu bringen. Wir sind in engem Austausch mit dem Auswärtigen Amt zur weiteren Unterstützung. 

    Eine Vielzahl an Rückflügen nach Deutschland findet regulär und wie geplant statt.

    Umbuchungs- und Stornierungsmöglichkeiten

    Allen Gästen, mit einem geplanten Abflug innerhalb der nächsten vier Wochen, bietet Condor eine gebührenfreie Umbuchung des Tickets zu einer alternativen Destination zu einem alternativen Reisezeitraum an. Passagiere, die ihre Reise im Rahmen einer Pauschalreise gebucht haben, wenden sich bitte an ihren Reiseveranstalter.

    17. März 2020, DE1427 La Palma-Düsseldorf

    18. März 2020, DE1407 La Palma-Frankfurt

    18. März 2020, DE1417 La Palma-München

    18. März 2020, DE1447 La Palma-Hamburg

    Webseite Condor mit Evakuierungsflügen hier klicken...


    Aktualisierung 16.3.2020

      Umbuchungen Ferienhäuser

      Umbuchungsmöglichkeiten bei Neubuchungen:
      Ab sofort und bis zum 31. März 2020 können La Palma Travel-Kunden bei Neubuchungen einmalig kostenlos auf dieselbe Unterkunft und Reisedauer umbuchen. Kunden können damit ohne Umbuchungsgebühr auf ein neues Datum innerhalb des Reisezeitraums bis zum 31. Dezember 2020 umbuchen. Die Umbuchung muss mindestens 14 Tage vor dem ursprünglichen Reisedatum und spätestens bis zum 3. April 2020 erfolgen.
      Die Anzahlung von 20% wird bei der Umbuchung mit der neuen anfallenden Anzahlung verrechnet. Fällt die neue Anzahlung höher aus, wird die Differenz nachberechnet. Fällt die Anzahlung niedriger aus, verfällt die Differenz.

      Umbuchungsmöglichkeiten bei bestehenden Buchungen:
      Die Kulanzregelung für bestehende Buchungen gilt für alle Vermietungen mit Anreisetag bis zum 30. April 2020. Mieter können einmal ohne Umbuchungsgebühr auf ein neues Datum innerhalb des Reisezeitraums bis zum 31. Dezember 2020 auf dieselbe Unterkunft und Reisedauer umbuchen. Die Umbuchung muss mindestens 14 Tage vor dem ursprünglichen Reisedatum erfolgen. 

      Die Anzahlung von 20% wird bei der Umbuchung mit der neuen anfallenden Anzahlung verrechnet. Fällt die neue Anzahlung höher aus, wird die Differenz nachberechnet. Fällt die Anzahlung niedriger aus, verfällt die Differenz.

      Montag, 16. März 2020

      Seit Samstag, dem 14. März, treten außergewöhnliche Maßnahmen in Kraft, die spanische Regierung hat aufgrund des Corona-Virus weitere Maßnahmen hinzugefügt:

      Während der Gültigkeit des Alarmzustands soll die Bevölkerung nur auf öffentlichen Straßen gehen, um die folgenden Tätigkeiten auszuführen:

      • Erwerb von Lebensmitteln, Arzneimitteln und Grundnahrungsmitteln.
      • Unterstützung von Gesundheitszentren.
      • Fahrt zum Arbeitsplatz, um zu Arbeiten, berufliche oder geschäftliche Versorgung auszuführen.
      • Rückkehr zum gewöhnlichen Aufenthaltsort.
      • Unterstützung und Betreuung von älteren Menschen, Minderjährigen, Angehörigen, Menschen mit Behinderungen oder besonders schutzbedürftige Menschen.
      • Besuch von Finanzunternehmen.
      • Aufgrund höherer Gewalt oder Notwendigkeit.
      • Jede andere Tätigkeit ähnlicher Art, die ordnungsgemäß gerechtfertigt ist.

      Ebenso dürfen Privatfahrzeuge auf öffentlichen Straßen fahren, um die im vorherigen Abschnitt genannten Tätigkeiten auszuführen oder an Tankstellen zu tanken.

      Bitte beachten Sie, dass es NICHT gestattet ist wandern oder an den Strand zu gehen! Es werden bei Verstößen hohe Strafen verhängt.

      Die SPAR-Supermärkte sind nur vormittags geöffnet von 08:30 -15:00 Uhr Uhr, außer folgende SPAR-Supermärkte, die nachmittag von 14:30 - 21:00 Uhr geöffnet sind: El Puente Santa Cruz de La Palma, El Porvenir Breña Alta, Tagomago Los Llanos de Aridane (der kleine Sparmarkt).

      Samstag, 14. März 2020

      Spanien hat Alarmzustand erklärt.

      Um die Pandemie des Coronavirus zu stoppen, verschärft der Staat ab Montag, den 16. März 2020 die Verhaltensmaßnahmen. Auf öffentlichen Straßen dürfen die Personen sich nur aus wichtigen Gründen, wie z.B.  Lebensmittelbeschaffung, aufhalten. Diese Regelung gilt für die nächsten 14 Tage.

      Freitag, 13. März 2020

      Die Inselregierung veranlasst folgendes:

      Bauernmärkte und Flohmärkte sowie jegliche Veranstaltungen sind abgesagt. Vorrübergehend werden geschlossen: alle Campingzonen, Besucherzentrum Los Tilos, Cumbre Vieja El Pilar, Cubo de La Galga Informationspunkt, Umweltzentrum Puntagorda. Ebenso: das Besucherzentrum der Lavalandschaft Caños de Fuengo und Tendal in Puntallana und der Palacio Salazar in Santa Cruz de La Palma. Benutzer öffentlicher Verkehrsmittel werden gebeten auf strengste Hygiene zu achten.

      Die Maßnahmen gelten vorerst für die nächsten 15 Arbeitstage, bis zum 29. März 2020

      2. März 2020 - Kein Fall von COVID-19 auf der Insel La Palma

      Seit Dezember 2019 treten vermehrt Fälle von Atemwegserkrankungen durch das neuartige Coronavirus COVID-19 auf, vorwiegend in China.

      Die Krankheit wird primär über Tröpfcheninfektion, also über die Atemwegssekrete, übertragen. Nach einer Inkubationszeit von bis zu 14 Tagen treten Fieber, Husten und Atemnot als Symptome auf. Einige Betroffene leiden auch an Durchfall.

      Zu den Risikogebieten zählen aktuell Gemeinden in China, Südkorea, Iran und in Europa Italien. Die Zahl der Infizierten in Deutschland beträgt am 2. März 2020 129 und in Spanien 45 (davon 5 auf der Kanareninsel Teneriffa und ein Fall auf La Gomera).

      Nachdem der neuartigen Coronavirus bei einem italienischen Arzt fest gestellt wurde, der einige Tage in Adeje auf Teneriffa verbracht hatte, wurde das Hotel, in dem er wohnte, unter Quarantäne gestellt, um eine Ausbreitung des Virus zu verhindern. Auf La Palma ist bisher kein Fall einer Ansteckung aufgetreten.

      Die Ausbreitung des Erregers in der Bevölkerung verhindern 

      Der Coronavirus COVID-19 ist weniger ansteckend als Masern oder Influenza.

      Er ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Eine gute Händehygiene, Husten- und Nies-Etikette sowie Abstandhalten zu Erkrankten helfen die Krankheit nicht weiter zu verbreiten.

      Um die Ausbreitung des Virus einzudämmen, versucht man Infizierte frühestmöglich zu identifizieren. Personen, die mit der Erkrankten in engen Kontakt waren sollen vorsichtshalber ebenfalls 14 Tage isoliert bleiben, laut dem Robert Koch-Institut.

      Unterbrechen Sie die Infektionskette!

      Das Land Spanien setzt ebenso wie Deutschland auf eine Eindämmung durch Früherkennung und Isolation.

      Wer sich in Spanien aufhält und meint mit infizierten Personen zusammen gewesen zu sein und Symptome hat, darf nicht ins Gesundheitszentrum oder Krankenhaus gehen.

      Man muss sich unter der Telefonnummer 900 112 061 melden und es wird medizinisches Personal zum Domizil geschickt, um den Verdachtsfall auf den Coronavirus COVID-19 zu testen.

      Hygiene und richtiges Verhalten

      Waschen Sie sich mehrmals täglich gründlich die Hände mit Wasser und Seife. Gründliches Händewaschen dauert 20 bis 30 Sekunden. Steht unterwegs keine Waschmöglichkeit zur Verfügung, sollten Sie zumindest vermeiden, mit den Händen Mund, Augen oder Nase zu berühren oder Speisen mit der Hand zu essen.

      Halten Sie sich beim Husten oder Niesen ein Papiertaschentuch vor Mund und Nase. Entsorgen Sie das Papiertaschentuch nach Gebrauch in einem Abfalleimer und waschen Sie sich danach gründlich die Hände mit Wasser und Seife. 

      Wenn Sie kein Taschentuch zur Verfügung haben, husten oder niesen Sie in Ihre Armbeuge. Dies ist hygienischer, als die Hände vor den Mund zu halten. Sollten Sie doch die Hände benutzen, waschen Sie diese wenn möglich gleich danach gründlich mit Wasser und Seife.

      Entsorgen Sie das Papiertaschentuch nach Gebrauch in einem verschlossenen Abfalleimer oder verpacken Sie es in einer Plastiktüte. Waschen Sie die Hände danach sofort mit Wasser und Seife.

      Achten Sie auf Anzeichen, die auf eine Ansteckung mit dem Coronavirus COVID-19 deuten können!

      Zu den Symptomen gehören Fieber, trockener Husten, Abgeschlagenheit und Atemnot. War die betroffene Person in den letzten 14 Tagen in einem der Risikogebiete oder hatte Kontakt mit einem Erkrankten?

      Zu erkrankten Personen sollten Sie einen Abstand von mindesten eineinhalb Metern einhalten, um eine Ansteckung zu verhindern. Jeglicher enger Kontakt (Umarmungen, Küssen, Händedruck) ist verboten.

      Menschen mit akuten Atemwegserkrankungen wird geraten einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, um die Ansteckung anderer Personen durch eine Tröpfcheninfektion zu vermeiden.

      Quarantäne: Behörden können anweisen, dass Personen den Ort, an dem sie sich befinden, nicht verlassen, bzw. zu bestimmten Orten keinen Zutritt haben, bis die erforderlichen Schutzmaßnahmen durchgeführt wurden.

      Auf der Internsetseite des Robert-Koch-Instituts finden Sie weitere ausführliche und stets aktualisierte Informationen zum Thema: www.rki.de/covid-19

      Quellen: Robert Koch-Institut, www.pandemia.ch

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