FAQ • Einreise Kanarische Inseln

3. November 2020

Urlaub auf den Kanaren

Die Kanaren haben derzeit sehr geringe Ansteckungszahlen, sehr viel weniger als das Festland Spaniens und viele Regionen in Europa.

Auf den Inseln wird mit Verantwortungsbewusstsein alles getan, um Sicherheit und Hygiene zu gewährleisten und der Pandemie Einhalt zu gebieten. Die Unterkünfte, Touristenattraktionen, Geschäfte und Restaurants empfangen Sie mit konsequenten Hygienekonzepten und freuen sich auf Ihren Besuch.

Hier finden Sie wichtige offizielle Informationen zur Einreise auf die Kanarischen Inseln zusammengestellt von der Kanarischen Regierung:

www.holaislascanarias.com/coronavirus © Gobierno de Canarias, Turismo de Canarias


Aktualisiert am 06. Juni 2021

Bedingungen
für den Zugang zu offiziellen Touristenunterkünften

Wenn Sie im Ferienhaus oder Urlaubsapartment auf La Palma wohnen

Gäste müssen eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Negativer Test auf eine aktive COVID-19-Infektion in den 72 Stunden vor der Ankunft auf den Kanarischen Inseln. Die erlaubten Tests sind PCR (RT-PCR für COVID-19), Transcription Mediated Amplification (TMA) und Antigentests

  • Sie müssen über ein offizielles, anerkanntes Dokument verfügen, aus dem hervorgeht, dass Sie in den letzten acht Monaten vor Ihrer Reise vollständig geimpft wurden oder mindestens eine Dosis eines von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) zugelassenen COVID-19-Impfstoffs innerhalb der letzten vier Monate und mindestens 15 Tage vor Ihrer Reise erhalten haben.

  • Sie können mit einem amtlichen ärztlichen Attest oder einer öffentlichen Urkunde nachweisen, dass Sie die Krankheit innerhalb der letzten 6 Monate durchgemacht haben und davon genesen sind.

Davon ausgenommen sind:

  • Kinder unter 6 Jahren

  • Personen, die einen Wohnsitz auf den Kanaren nachweisen können und eine verantwortliche Erklärung abgeben, dass Sie die Kanarischen Inseln in den letzten 15 Tagen vor Ihrer Ankunft nicht verlassen haben und in diesem Zeitraum keine Symptome aufgetreten sind, die auf COVID-19 hindeuten.

  • Personen, unabhängig von ihrem Wohnsitz, die nachweisen können, dass sie sich in den 15 Tagen vor der genannten Abwesenheit von weniger als 72 Stunden vor der Ankunft auf dem Gebiet der Autonomen Gemeinschaft der Kanarischen Inseln aufgehalten haben, und die außerdem unter ihrer Verantwortung erklären, dass sie während dieses Zeitraums keine mit COVID-19 kompatiblen Symptome hatten.


Wichtige Informationen zur Einreise
auf die Kanarischen Inseln

Wer kann auf die Kanarischen Inseln reisen?

Sie können auf die Kanarischen Inseln einreisen, sofern Sie aus einem EU-Land, einem Land des Schengen-Raums oder aus einem Drittland kommen, mit denen Spanien ein Gegenseitigkeitsabkommen hinsichtlich der Einreise abgeschlossen hat.

Diese Drittländer sind Australien, China, Südkorea, Neuseeland, Ruanda, Thailand, und Singapur. Für die Planung der Rückreise empfehlen wir Ihnen, sich stets über die Anforderungen und Empfehlungen Ihres Herkunftslandes zu informieren.


Alle Personen, die zum Urlaub auf die Kanarischen Inseln kommen, müssen sich einer Gesundheitskontrolle unterziehen.

Muss ich vor der Reise auf die Kanarischen Inseln bestimmte Formalitäten erledigen?

Die Art der Kontrolle ist dabei abhängig von Ihrer Situation:


Wenn Sie aus einem Hochrisikogebiet außerhalb Spaniens anreisen:

  • Gesundheitskontrollformular (FCS), das Sie vor Ihrer Reise auf die Kanarischen Inseln telematisch ausfüllen und unterschreiben müssen. https://www.spth.gob.es/ 

  • Negativer PCR,  RT-LAMP oder ATM-Test, der innerhalb von 48 Stunden vor der Ankunft auf den Kanarischen Inseln durchgeführt wurde.

  • Gesundheitskontrolle am Flughafen, bestehend aus Temperaturmessung (Fieber ist definiert als eine Körpertemperatur von 37,5°C oder höher) und Sichtkontrolle auf Abwesenheit von Symptomen.

  • Für den Zugang zu offiziellen Beherbergungsbetrieben gelten besondere Bedingungen.


Folgende Personen brauchen keinen Test vorzuweisen:

  • Einreisende aus einem Gebiet mit geringem Risiko.

  • Kinder unter 6 Jahren müssen keine Art von negativem Testergebnis vorlegen. 

  • Passagiere auf der Durchreise in einem kanarischen Hafen oder Flughafen, deren Reiseziel in einem anderen Land oder einem anderen Teil Spaniens liegt.

  • Reisende, die nachweisen können, dass sie sich vor ihrer Ankunft nicht mehr als 72 Stunden außerhalb der autonomen Gemeinschaft der Kanarischen Inseln aufgehalten haben, unabhängig von ihrem Wohnsitz;

  • Reisende, die im Besitz eines offiziellen Dokuments sind, das bescheinigt, dass sie innerhalb der letzten 8 Monate vor der Reise vollständig geimpft wurden oder innerhalb der letzten vier Monate vor der Reise mindestens eine Dosis eines von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) zugelassenen Impfstoffs gegen COVID-19 erhalten haben, im zweiten Fall mehr als 15 Tage vor der Reise;

  • Reisende, die durch ein amtsärztliches Attest oder ein öffentliches Dokument nachweisen können, dass sie vor weniger als 6 Monaten an COVID-19 erkrankt waren und wieder genesen sind.


Es ist auf jeden Fall unerlässlich, dass Sie sich über die Bedingungen Ihres Reiseveranstalters oder Ihrer Fluglinie vor der Reise auf die Kanarischen Inseln informieren.


Welche Sicherheitsmaßnahmen werden im Flughafen sowie im Flugzeug getroffen?

Denken Sie daran, dass auf dem Flughafen und während des ganzen Flugs Maskenpflicht besteht. Ebenso sollten Sie alle Sicherheitsmaßnahmen befolgen, die Ihnen von der Fluglinie und den Flughafenbehörden genannt werden.

Wir empfehlen Ihnen, falls es Ihnen möglich ist, den Check-in online durchzuführen, um unnötige Abwicklungen am Flughafen zu vermeiden. Denken Sie daran, dass viele Fluglinien kein Handgepäck mehr erlauben, unter Ausnahme einer Tasche mit persönlichen Gebrauchsgegenständen, die unter den Sitz passt.


Sicherheits- und Hygienemaßnahmen
auf den Kanarischen Inseln

Was sollte ich vor meiner Ankunft auf den Kanarischen Inseln wissen? 

Auf den Kanarischen Inseln haben wir in den letzten Monaten hart daran gearbeitet, dass Sie Ihren Urlaub bei uns unter optimalen Sicherheitsbedingungen und bei maximalem Genuss verbringen können. 

Wegen der Hinweise auf eine mögliche Ansteckungsgefahr ist es obligatorisch, die App RadarCOVID zur Infektionswarnung auf Ihr Mobiltelefon herunterzuladen, sie ist sowohl für iOS als auch für Android verfügbar. Diese App informiert Sie je nach Ihrem Standort über das Risiko einer Exposition von COVID-19.

Darüber hinaus sollten Sie die wichtigsten Maßnahmen kennen, die wir ergriffen haben, um Ihr Wohlergehen sicherzustellen.

Allgemeine Maßnahmen:

  • Das Tragen einer Maske ist für Erwachsene und Kinder über 6 Jahren auf der Straße, auf Freiflächen und in geschlossenen, öffentlich genutzten Räumen (außer beim Essen, bei körperlicher Betätigung und/oder im Falle von Behinderungen oder Atemwegserkrankungen) obligatorisch.

  • Sicherheitsabstand (festgelegt auf 1,5 Meter)

  • Förderung der Verwendung von Hygieneartikeln (Seifen und hydroalkoholische Gele)

  • Adäquate Reinigung und Desinfektion in allen Einrichtungen und von allen Arbeitsmaterialien (mit besonders intensiver Reinigung von Toiletten und ähnlichen, öffentlich genutzten Räumen).

Spezifische Maßnahmen:

  • Auf öffentlichen Straßen, auf Freiflächen und in geschlossenen, öffentlich genutzten Räumen ist das Tragen einer Maske vorgeschrieben, unabhängig vom Sicherheitsabstand von 1,5 Metern zwischen den einzelnen Personen. Außerdem darf man nicht rauchen oder andere Inhalationsgeräte für Tabak benutzen, wenn dabei der Sicherheitsabstand von 2 Metern nicht eingehalten werden kann. 

  • Öffentliche Verkehrsmittel und/oder Schulbusse. Das Tragen einer Maske ist für Erwachsene und Kinder über 6 Jahren obligatorisch, außer im Falle von Behinderungen oder Atemwegserkrankungen. In Touristenbussen werden die Sitzplätze zugewiesen.

  • Touristische Unterkünfte. Die Kapazität in Gemeinschaftsräumen ist je nach erforderlichem räumlichem Abstand begrenzt, auch bei Animationsaktivitäten und Gruppenunterricht. An den Büfetts in den Hotelrestaurants werden Sie bedient, bei Büfetts mit Selbstbedienung sind in den Speisenauslagen Trennwände angebracht.

  • Strände, Swimmingpools und andere Naturräume. An den Zugängen zu den Stränden und Swimmingpools sowie bei Standortwechseln und Spaziergängen ist das Tragen einer Maske obligatorisch. Die einzigen Ausnahmen hier sind das Baden oder Schwimmen sowie der Aufenthalt an einem begrenzten Platz ohne Standortwechsel und mit dem empfohlenen Sicherheitsabstand. 

  • Aktivtourismus. Die Aktivitäten im Freien sind mit geringen Risiken verbunden und werden in der Regel in kleinen Gruppen durchgeführt. Individuelle Sportgeräte dürfen jedoch nicht gemeinsam genutzt werden und es gibt spezielle Reinigungs- und Desinfektionsprotokolle.


Persönliche Maßnahmen

Die Regierung der Kanarischen Inseln empfiehlt allen Bürgern folgende persönliche Schutzmaßnahmen:

  • Waschen Sie sich häufig die Hände mit Wasser und Seife oder mit hydroalkoholischem Gel.

  • Wenn Sie husten oder niesen müssen, halten Sie sich ein Papiertaschentuch vor Mund und Nase und werfen Sie es anschließen in einen Mülleimer.

  • Halten Sie mindestens 1,5 Meter Abstand zu Menschen ein, mit denen Sie nicht zusammenleben (mit oder ohne Symptome).

  • Tragen Sie auf öffentlichen Straßen, auf Freiflächen und in geschlossenen, der Öffentlichkeit zugänglichen Räumen eine Maske.

  • Es wird empfohlen, die Anzahl der Teilnehmer bei allen Arten von Gruppentreffen oder Zusammenkünften von nicht in einem Haushalt lebenden Personen in privaten Räumen auf maximal sechs Personen zu beschränken, auch wenn der Sicherheitsabstand eingehalten werden kann.


COVID-Assistenzversicherung

WICHTIGER HINWEIS: Seit DEM 3. MÄRZ 2022 IST DIE COVID-19-REISEVERSICHERUNG AUSGESETZT.

Was müssen Sie tun,
wenn Sie während Ihres Aufenthalts auf den Kanarischen Inseln Symptome haben? 

Wenn bei Ihnen Symptome wie Husten, Fieber, Kurzatmigkeit oder allgemeines Unwohlsein auftreten, isolieren Sie sich in Ihrer Unterkunft und rufen Sie die Nummer 900 112 061 an, damit man Sie anleiten und an das entsprechende Gesundheitszentrum überweisen kann.

Denken Sie daran, dass Sie in den medizinischen Zentren der Inseln immer eine Maske tragen müssen und dort nichts anfassen sollten.

Da uns Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden am Herzen liegen, bieten wir Ihnen auf den Kanarischen Inseln – falls Sie keine Reisekrankenversicherung haben – eine kostenlose AXA-Versicherung an, die alle Kosten (Arztkosten, medizinische Rückführung, Verlängerung des Aufenthalts bei 14-tägiger Quarantäne) im Zusammenhang mit COVID-19 abdeckt
Ausführliche, offizielle Information dazu: https://www.holaislascanarias.com/sites/default/files/Comunicado-seguro-Axa-DE.pdf


Aktuelles, Veranstaltungen etc. zur Insel La Palma finden Sie hier...

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