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Wir sind Spezialisten für Ihren Urlaub auf La Palma. Mit persönlicher Betreuung vor Ort.
Ulrich & Evelyn Roth -
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Unsere Empfehlung
Radarkontrolle auf dem Weg zur Westseite von La Palma
ACHTUNG RADARKONTROLLE !
Wenn Inselgäste vom Flughafen im Osten zu ihrer Unterkunft auf der Westseite mit ihrem Mietwagen fahren, dann passieren sie eine Radarfalle, in die viele von ihnen hinein tappen.
Nachdem man aus dem Tunnel kommt und die Kurve genommen hat, trifft die Straße auf den Gegenverkehr, hier muss man auf der langen Geraden laut der Beschilderung die Geschwindigkeit von 70 auf höchstens 50 Stundenkilometer drosseln. Auf die Radarkontrolle wird mit einem zusätzlichen Schild hingewiesen.
Der Standort der Radarfalle ist den Einheimischen bestens bekannt und jeder achtet beim Vorbeifahren ganz besonders genau darauf, das vorgegebene Tempo nicht zu missachten.
Blitzer lösen ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 4 km/h aus, das Bußgeld kostet bei 60 km/h in der Tempo-50-Zone mindestens 100 Euro.
Im Jahr 2019 bescherte der Blitzer von El Paso Bußgeld in Höhe von 1,2 Millionen Euro
Für Ortsfremde – besonders nicht-Spanischsprechende – scheint die Verkehrsbeschilderung missverständlich zu sein.
Die Radarkontrolle auf der LP-3, zwischen dem Besucherzentrum der Caldera de Taburiente und dem Restaurant Las Piedras im roten Haus, ist verantwortlich für 90% der gemessenen Geschwindigkeitsübertretungen auf allen Kanarischen Inseln – das sind 12.000 Bußbescheide pro Jahr.
Das Bußgeld für die Geschwindigkeitsüberschreitung muss der Fahrer bezahlen, auch wenn bei geblitzten Mietwagen der Bescheid erst einmal an den Verleiher geht, auf den das Auto gemeldet ist.
Dieser wird den Kunden umgehend informieren, damit er die "multa" gleich bezahlen kann. Bei sofortiger Bezahlung von Strafzetteln (innerhalb von 20 Tagen) reduziert sich der Bußbetrag um die Hälfte.
Kann der Kunde vom Autovermieter nicht auf der Insel kontaktiert werden, dann werden die Strafzettel an die Verkehrsbehörde übergeben, diese schickt den Bescheid dann an die Adresse im Heimatland.
Ein Bescheid aus Spanien sollte nicht ignoriert werden!
Spanische Bußgeldbescheide verjähren erst nach vier Jahren.
Laut dem EU-Geldsanktionengesetz werden Bußgelder über 70 Euro auch über die nationalen Grenzen hinweg vollstreckt. Nichtbezahlen zieht Mahnungen und in einigen Fällen sogar Erzwingungshaft mit sich.
Verkehrsvergehen, wie Geschwindigkeitsübertretungen, werden in Spanien von der "Dirección General de Tráfico" verfolgt. Widrigkeiten in ruhendem Verkehr, wie das Falschparken, belangt das Rathaus.
Sparen Sie sich die unfreiwillige "Kurtaxe" an Kilometer 20
An die Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem Weg ins Aridanetal, muss man sich unbedingt halten und die Stundenkilometer auf Fünfzig reduzieren.
Auf der Höhe des Besucherzentrums der Caldera de Taburiente und dem gegenüberliegenden Restaurant können zudem Personen die Fahrbahn kreuzen.
Einige Meter weiter befindet sich auch die Einfahrt zur Straße zur Cumbrecita und zur Kapelle der heiligen Jungfrau der Kiefer und dem schönen Spaziergebiet von Las Cuevas, von hier stoßen weitere Autos auf den Verkehr der Hauptstraße.
Ortsunkenntnis und Unaufmerksamkeit, besonders nach einem langen Flug, sollten nicht zu Verkehrsvergehen und dem unbeliebten Souvenir "multa" führen.
Urlauber, die nach El Paso, Los Llanos de Aridane, Villa de Tazacorte, Puerto de Tazacorte, Puerto Naos, Tijarafe, Puntagorda und Garafía fahren, kommen alle an dieser Radarfalle vorbei.
Hier finden Sie Hinweise zum Auto fahren auf der Insel...
Klimaschutz
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